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Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Wir tun 'was - Die Initiative des Landes Rheinland-Pfalz für Ehrenamt und Bürgerengagement
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Startseite > Ehrenamtsversicherung

Ehrenamtsversicherung

Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt

Mit dem Sammel-Haftpflichtversicherungsvertrag und dem Sammel-Unfallversicherungsvertrag für ehrenamtlich Engagierte und freiwillig Tätige möchte die Landesregierung Rheinland-Pfalz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Ehrenamt in Rheinland-Pfalz beitragen. Ehrenamtliche in öffentlichen Ehrenämtern, in Kirche, Wohlfahrtspflege, Sport oder der Feuerwehr sind in der Regel gesetzlich oder durch den Träger versichert. Die von der Landesregierung abgeschlossenen Verträge dienen insbesondere den Ehrenamtlichen in kleinen – rechtlich unselbstständigen – Initiativen, Gruppen und Projekten. Sie schützen die einzelnen ehrenamtlich Aktiven vor Schäden, die sie selbst erleiden (Unfallversicherung) oder anderen zufügen (Haftpflichtversicherung).

Flyer der Landesregierung

  • Sicherheit für freiwillig Engagierte
    Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt
  • Sicherheit für freiwillig Engagierte
    für ehrenamtliche Betreuer und Vormünder

Formulare zur Schadenanzeige

  • Schadenanzeige zur Haftpflichtversicherung (PDF)
  • Schadenanzeige zur Haftpflichtversicherung (DOC)
  • Schadenanzeige zur Unfallversicherung (PDF)
  • Schadenanzeige zur Unfallversicherung (DOC)

Ihre Ansprechpartner

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz
Tel.: 06131/16-4083
Fax.: 06131/16-4080
leitstelle@stk.rlp.de

Grußwort der Ministerpräsidentin

Ministerpräsidentin Malu Dreyer

Das ehrenamtliche Engagement in Rheinland-Pfalz – Ihr ehrenamtliches Engagement – ist mir ein großes Anliegen.

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Spendenrecht / Ehrenamtspauschale

Das Bundesfinanzministerium hat Schreiben zu Richtlinien bei der Anwendung des Spendenrechts und der Ehrenamtspauschale vorgelegt.

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Bürgergesellschaft

Anregungen für künftige Förderstrategien der Bundesländer. Von Dr. Frank W. Heuberger.

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